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Mitglieder und Organe


Mitglieder

Mitglieder der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V. sind Einzelpersonen sowie Verbände und Institutionen, z. B.:

  • AOK-Bundesverband
  • Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA),
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB),
  • Deutsche Rentenversicherung Bund,
  • Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek),
  • verschiedene Länderministerien, u.a. das Hessische Ministerium für Soziales und Integration

Organe

Organe der Gesellschaft sind die Mitgliederversammlung sowie der Vorstand, bestehend aus einem Geschäftsführenden Vorstand und bis zu 15 weiteren Mitgliedern.

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